Umweltprüfung in der Bauleitplanung
Die Erarbeitung von Umweltberichten in der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung zählt zu unseren Schwerpunkten.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht nach der Anlage zum BauGB beschrieben und bewertet werden. Den Umweltbericht erarbeiten wir in enger Abstimmung mit den Verfassern der Bebauungspläne bzw. den beteiligten Verwaltungsabteilungen (Stadtplanung, UNB, Stadtgrün, Wasserbehörde, Bodenbehörde, Denkmalpflege u.a.).
In der Regel werden alle abwägungsrelevanten Aspekte der Umweltprüfung so aufbereitet, dass der Umweltbericht als ein eigenständiges Kapitel in die Begründung zum Bebauungsplan integriert werden kann.
Hier einige ausgewählte Beispiele für erarbeitete Umweltberichte:
· B-Plan Neue Teutendorfer Siedlung Travemünde
· B-Plan Gewerbegebiet Kronsforder Landstraße Lübeck
· B-Pläne zur Nooröffnung Eckernförde
· B-Plan 32.56.02 Pflegezentrum Gneversdorfer Weg Travemünde
· B-Plan 38 Wohnquartier Hof Soltau / Schulzentrum Reinbek
· B-Plan 32.13.00 Wohnquartier Godewind / Fahrenberg Travemünde
· B-Plan 32.01.04 Strandpromenade / Maritim / Ehem. Aquatop Travemünde
· B-Plan 17.57.00 Baltische Allee / Wasserfahr Lübeck
Wohnheim Birkenhof Lübeck
B-Plan 38 Wohnquartier Hof Soltau/Schulzentrum Reinbek
B-Plan 43 Wohnquartier Am Forstplatz Reinbek
B-Plan 43 Wohnquartier Geviert Reinbek
Evershof Travemünde
Pflegezentrum Travetal Lübeck
Stadtgut Roggenhorst Lübeck